Um den Energieverbrauch des Hauses zu ermitteln kann neben einer Erfassung des Verbrauchs auch der Energiebedarf des Hauses ermittelt werden. Das Ergebnis wird im sogenannten Bedarfspass dargestellt. Hierzu wird aus allen Kenndaten der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Fenster, Bodenplatte, Keller) sowie der Heizungsanlage der Energiebedarf des Hauses unter normierten Bedingungen errechnet. Das Nutzerverhalten, was sich im tatsächlichen Verbrauch widerspiegelt spielt hier keine Rolle.
Der Vorteil dieser Rechenmethode ist der, dass tatsächlich das Haus als solches bewertet werden kann und nicht das Nutzerverhalten der Bewohner. Sie setzt allerdings eine umfangreiche Datenerhebung durch einen Fachmann vorraus, was aufwendiger und somit teurer ist als die Verbrauchserfassung beim Verbrauchspass. Weiterhin können Modernierungsvorschläge gezielter gemacht werden, da bei der Datenerhebung gleich die Schwachstellen des Hauses klar deutlich werden.
Der Bedarfsausweis ist für Neubauten Pflicht. Für Bestandsgebäude wird er ab 01.10.2008 für die Häuser Pflicht, die vor 1978 erbaut sind und nicht mehr als vier Wohneinheiten haben.
Bei Nichtwohngebäuden werden im Vergleich zum Wohngebäude deutlich mehr Gebäudedaten erhoben.
So werden neben den Daten der baulichen Hülle und der Heizungsanlage auch die jeweiligen Nutzungen im Gebäude mit berücksichtigt.
Auch Lüftungs- und Kühlanlagen sowie die Beleuchtung des Hauses fließen in den Energieeffizienzwert mit ein.
Das Ergebnis ist ein Wert, der mit einem fiktiven Referenzgebäude (was dem heutigen Stand der Technik entspricht) verglichen wird.
Der Bedarfsausweis für bestehende Nichtwohngebäude ist freiwillig. Da alle wichtigen energierelevanten Daten erfasst werden, können mit ihm jedoch sehr gezielte Energieeinsparungsvorschläge - angefangen von einer effektiveren Dämmung über bessere Heiz- und Kühlsysteme bis hin zur Wahl der Leuchtmittel - gemacht werden.