Die Energieeinsparverordnung trat am 01.10.2007 in Kraft. Sie regelt alle Zeitpunkte ab wann für die unterschiedlichen Gebäudeklassen der Energiepass Pflicht wird und welchen Inhalt dieser aufweisen muss.
Am 26. Juli warnte die Deutsche Energieagentur (DENA) vor ungültigen Energieausweisen, die als Dumpingangebot über das Internet verkauft werden. Ungültig sind alle Energieausweise ohne individuelle Modernisierungsvorschläge. Diese müssen auf der Seite 5 des Energieausweises zu finden sein. Dafür müssen einige wichtige Daten vom Aussteller des Energiepasses über die Istbeschaffenheit des Gebäudes abgefragt werden. mehr
Laut Beschluss des Bundesrates sollen die Fristen zur Einführung der Energieausweise um 6 Monate verschoben werden.
Das heißt, dass ab 01.07.2008 der Energieausweis Pflicht ist.
Weiterhin besteht noch bis 01.10.2008 volle Wahlfreiheit zwischen Bedarfspass und Verbrauchspass.

Die neue Energie- einsparverordnung ENEV 2007 wurde am 25.04.07 von der Bundesregierung beschlossen.
Ab Anfang 2008 soll in drei Schritten die Pflicht eingeführt werden, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energiepaß (bzw. Energieausweis) für das Gebäude zugänglich zu machen. mehr
Der Energiepass umfasst immer 5 Seiten. Die Form und der Inhalt wurde von der DENA (Deutsche Energieagentur) entwickelt und ist Teil der neuen Energieeinsparverordnung (ENEV2007). Zusätzlich dazu gibt es ein freiwilliges Aushangblatt.
Was beinhaltet der Energiepass konkret:
Die erste Seite des Energiepasses enthält alle wichtigen allgemeinen Informationen zum Gebäude wie Gebäudetyp, Adresse, Baujahr, Baujahr der Heizung, Anzahl der Wohnungen sowie die Gebäudenutzfläche AN. Diese Gebäudenutzfläche stellt lediglich einen Rechenwert dar und entspricht nicht der eigentlichen Nutzfläche des Gebäudes.
Weiterhin sind auf der Seite 1 angaben enthalten, um welche Art des Energiepasses es sich handelt - Verbrauchspass oder Bedarfspass, wer die Daten zur Berechnung erhoben hat und welcher Anlass zur Ausstellung des Energiepasses geführt hat.
Das Foto des Gebäudes ist freiwillig.
Auf den Seiten 2 und 3 sind die Kennwerte für den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch enthalten - je nachdem ob der Energiepass auf Grundlage des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs ausgestellt wird. Diese werden auf einem Bandtacho grafisch dargestellt und dienen dazu, dass unterschiedliche Gebäude miteinander verglichen werden können. Eine Darstellung von Vergleichswerten erlaubt die Einordnung des eigenen Gebäudes.
Der Seite 2, der Seite für den Energiebedarf, kann man den Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf entnehmen. Der Endenergiebedarf stellt die Energiemenge dar, die am Ende gekauft werden muss um des Gebäude zu beheizen. Insbesondere für Neubauten ist diese Seite wichtig, da auf ihr nachgewiesen wird, ob die energetische Qualität der geplanten Gebäudehülle den Anforderungen der Energieeinsparverordnung gerecht wird. Wird der Energieausweis auf Grundlage des Verbrauchs ausgestellt bleibt die Seite 2 ohne Inhalt.
Auf der Seite 3, der Seite für den Energieverbrauch, ist der Energieverbrauchskennwert dargestellt. Dieser wird aus der Art des Energieträgers und den Energieverbräuchen von mindestens 3 Jahren errechnet. Aufgrund unterschiedlichen Nutzerverhaltens ist diese Art der Berechnung weniger aussagekräftig für die Sparsamkeit des Gebäudes als die nach dem Energiebedarf.
Die Seite 4 enthält Erläuterungen zu den Fachbegriffen. Hier wird detailliert erklärt was man unter Energiebedarf, Primär- und Endenergiebedarf, der Energetischen Qualität der Gebäudehülle und dem Energieverbrauchskennwert versteht.
Weiterhin ist auf dieser Seite erklärt, wie die Energiepass für gemischt genutzte Gebäude auszustellen ist.
Auf der letzten Seite des Energieausweises werden Modernisierungsempfehlungen gegeben, die zur Verbesserung der Energieeffizenz des Gebäudes führen.
Beim Bedarfspass kann man zudem das Einsparpotential zahlenmäßig widergeben. Dies ist besonders dann interessant, wenn tatsächlich auch Modernisierungen angedacht sind.
Beim Verbrauchspass sind nur grobe Modernisierungshilfen möglich, da keine rechnerische Einschätzung der Gebäudehülle und der technischen Anlage erfolgt ist. Hierzu ist es notwendig, dass zum Gebäude weiterführende Daten (wie z. B. der Beschaffenheit der Fenster) vorhanden sind.
Mit dem Aushangblatt hat ein Vermieter die Möglichkeit alle wichtigen Daten aus dem Energiepass auf einem einzigen Blatt darstellen zu lassen. Dieses kann dann an einer zentralen Stelle im Gebäude aufgehängt werden.
Das Aushangblatt ist freiwillig.
Bei der Bestellung des Energiepasses bei pass-profi.de erhalten Sie dieses selbstverständlich zum Energiepass dazu.
Weiterhin sind wir eingetragen in die Ausstellerdatenbank der DENA (Deutsche Energieagentur) unter die Ausstellernummer 041303 sowie in der BAFA-Liste (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter der Beraternummer 114662