Die Energieeinsparverordnung trat am 01.10.2007 in Kraft. Sie regelt alle Zeitpunkte ab wann für die unterschiedlichen Gebäudeklassen der Energiepass Pflicht wird und welchen Inhalt dieser aufweisen muss.
Am 26. Juli warnte die Deutsche Energieagentur (DENA) vor ungültigen Energieausweisen, die als Dumpingangebot über das Internet verkauft werden. Ungültig sind alle Energieausweise ohne individuelle Modernisierungsvorschläge. Diese müssen auf der Seite 5 des Energieausweises zu finden sein. Dafür müssen einige wichtige Daten vom Aussteller des Energiepasses über die Istbeschaffenheit des Gebäudes abgefragt werden. mehr
Laut Beschluss des Bundesrates sollen die Fristen zur Einführung der Energieausweise um 6 Monate verschoben werden.
Das heißt, dass ab 01.07.2008 der Energieausweis Pflicht ist.
Weiterhin besteht noch bis 01.10.2008 volle Wahlfreiheit zwischen Bedarfspass und Verbrauchspass.

Die neue Energie- einsparverordnung ENEV 2007 wurde am 25.04.07 von der Bundesregierung beschlossen.
Ab Anfang 2008 soll in drei Schritten die Pflicht eingeführt werden, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energiepaß (bzw. Energieausweis) für das Gebäude zugänglich zu machen. mehr

Laut Gesetzgeberbeschluss müssen in Zukunft alle Hausbesitzer Ihren Mietern oder Käufern den Gebäudeenergiepass (bzw. Energieausweis) vorlegen können. Dieser soll Auskunft darüber geben, wie hoch der Energieverbrauch des Hauses ist.
Diese Verpflichtung beginnt am 01.07.2008 für Wohngebäude die bis 1965 erbaut sind. Für alle anderen Wohngebäude muss der Energieausweis zum 01.01.2009 vorliegen.
Für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis zum 01.07.2009 verpflichtend.
Hier erfahren Sie alle Informationen zum Energiepass
Der Gebäudeenergiepass ist 10 Jahre gültig, kostet Sie 35,-€ (Preis inkl. MWSt., Versand) und wird binnen 48 Stunden geliefert.
Sie bezahlen bequem per Rechnung (keine Vorkasse!) nachdem Sie den Energiepass erhalten haben.
So erhalten Sie Ihren verbrauchsorientierten Energieausweis:
Onlineformular ausfüllen (für alle Wohn- und Nichtwohngebäude) | |
oder Bestellformular als PDF herunterladen und ausfüllen (für Wohngebäude) |
Anhand folgender Checklisten zum Ausdrucken können Sie Ihre Bestelldaten zusammentragen:
Checkliste Wohn- und Nichtwohngebäude
Der Energiepass ist 10 Jahre gültig - auch für Gebäude, die ab nächstem Jahr den aufwendigeren Bedarfspass nachweisen müssen!
Wir sind ein fachlich kompetenter Dienstleister durch TÜV-Ausbildung und Bauvorlageberechtigung. Unsere Energieausweise sind selbstverständlich rechtssicher, da sie die dafür notwendigen individuellen Modernisierungsempfehlungen enthalten und die Daten von uns auf Plausibilität geprüft werden. Mehr zur Rechtssicherheit
Die Kosten dafür sind abhängig vom Standort und den Kenndaten Ihres Hauses.
Auf nachstehendem Links gelangen Sie zur Datenerfassung, die wir für die Erstellung eines unverbindlichen Angebots benötigen.
Gehen Ihre Wünsche weiter und planen Sie Modernisierungen zur Energieeinsparung an Ihrem Gebäude, so kommen Sie an einer fachlichen Beratung nicht vorbei.
Wir erstellen neben dem Gebäudeenergiepass auch staatlich geförderte Energieberatungsgutachten, die Ihnen Auskunft darüber geben, welche Energieeinsparmaßnahmen an Ihrem Haus möglich sind. Dabei liegt unser Hauptaugenmerk auf Ihren Bedürfnissen.
Soll Ihre Immobilie in erster Linie wirtschaftlicher sein oder wollen Sie sich aktiv an der CO2-Reduzierung beteiligen. Für alle Fälle entwickeln wir passende Maßnahmenpakete und setzen diese auch bei Bedarf um.
Auf nachstehendem Link erhalten Sie nähere Informationen.
Weiterhin sind wir eingetragen in die Ausstellerdatenbank der DENA (Deutsche Energieagentur) unter die Ausstellernummer 041303 sowie in der BAFA-Liste (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter der Beraternummer 114662